Hammerberg — West

Hammerberg — West

Struk­turkonzept für das all­ge­meine Wohnge­bi­et

Architek­tur: H I L G A R T H

Erläuterung

Topographisch erschließt sich das Pla­nungsare­al “Ham­mer­berg-West” als Südhanglage. Nördlich schließt das Plange­bi­et an den ursprünglich, unge­ord­net gewach­se­nen, dör­flichen Ort­steil “Haag” als Mis­chge­bi­et (MI), mit angren­zen­dem nordöstlichem Gewer­bege­bi­et (GE) “Haag-Ost” an. Direkt im östlichen Anschluss befind­et sich das All­ge­meine Wohnge­bi­et (WA) “Ham­mer­berg” welch­es wiederum an die Wohn­be­bau­ung “Neu-Haag” anschließt. Im Süden, über eine Kuppe, sowie die Kreis­straße WUN 18 hin­weg, erschließt sich nach den Reten­tions­flächen des Kös­seinebach­es der Ort­steil Wöl­sauer­ham­mer mit dör­flichem Charak­ter, welch­er zum Teil als Gewer­bege­bi­et, Mis­chge­bi­et als auch weit­er südlich mit Wohn­bau­flächen im Flächen­nutzungs­plan dargestellt ist.

 

Struktur

Die Struk­tur und Ord­nung des Plange­bi­ets ori­en­tiert sich am ländlichem, möglichst unge­ord­netem Dor­fcharack­ter, jedoch hin­ter dem Gesicht­spunkt ein­er wirtschaftlichen Erschließung. Das Neg­a­tivbeispiel der anschließen­den, östlichen Wohn­be­bau­ung “Ham­mer­berg” war zu ver­mei­den!

 

Grün

Das Plange­bi­et wird von einem Grüngürtel umschlossen. Dieser dient zum einen als Ortsrandeingrünung und kann im Flächen­man­age­ment als naturschutzrechtlich­er Aus­gle­ich herange­zo­gen wer­den. Gle­ichzeit­ig soll er dem Immis­sion­ss­chutz gegen die Einflüsse der A93, Bahn, B303, sowie der Sam­mel­straße nach Haag dienen. Gle­ichzeit­ig dient dieser Grünzug der Auf­nahme von Fuß- / Radund/ oder Reitwe­gen. Die pla­nungs­be­d­ingte Erd­ver­legung der 20 kV-Strom­leitung erfol­gt unter anderem auch im nord-west­lichen Teil­bere­ich dieses Grüngürtels. Südöstlich wurde ein Regenrückhalteteich angelegt, welch­er mit seinem Umfeld auch als Reten­tions­fläche dient. Der beste­hende Entwässerungs­graben in Mit­ten des Plange­bi­etes wurde rena­turi­ert.

 

Verkehr

An die östliche Sam­mel­straße wird das Plange­bi­et im Süden und Nor­den mit­tels Anliegerstraßen angeschlossen. Diese Anliegerstraßen wur­den in der Art ein­er Ringer­schließung ange­ord­net. Die dargestell­ten Platzsi­t­u­a­tio­nen dienen der Verkehrs­beruhi­gung. Im weit­erem erfol­gt die Erschließung der Parzellen über Anliegerwege als Stich­straßen, mit und ohne Wen­de­häm­mer. Durch die Fortführung bzw. Ver­längerung der südlichen Anliegerstraße Rich­tung West­en bestünde die Möglichkeit ein­er späteren Anbindung, eines weit­eren Bauge­bi­etes. Die fußläu­fige und rad­mäßige Erschließung inner­halb des Plange­bi­etes ist gewährleis­tet. Die ver­set­zt ange­ord­nete Wegeführung mit gut pro­por­tion­ierten Freiräu­men und Platzgestal­tun­gen, laden zum Ver­weilen ein. Die Wegverbindun­gen im und um das Plange­bi­et, erschließen zusät­zliche die bei­den vorbeiführenden beste­hen­den Rad­wege, zum einen im Nor­den zwis­chen dem Plange­bi­et und Haag, sowie dem durch Wöl­sauer­ham­mer führenden. Die Kreis­straße WUN 18 ist dafür jedoch zu überqueren.

“die struktur und ordnung des plangebiets orientiert sich am ländlichem, möglichst ungeordnetem dorfcharackter…“

PETER HILGARTH